- Indexlohn
- gleitender Lohn; Entlohnungssystem, bei dem der Reallohn stabil gehalten wird (gleiche Kaufkraft). Maßstab für die Kaufkraft des Geldes ist meist der ⇡ Verbrauchpreisindex für Deutschland bzw. ⇡ Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI), ggf. auch Goldpreis und Kurs für fremde Währung. Anwendung des I. ist sinnvoll, wenn eine Volkswirtschaft unter erheblichen Geldwertschwankungen zu leiden hat, in normalen Zeiten jedoch nicht zweckmäßig wegen der komplizierten Berechnung. In der Bundesrepublik Deutschland sind Indexbindungen als Bestandteil des Tarifvertrages rechtlich zulässig. Die Koppelung des Lohns an den Verbraucherreisindex gilt als inflationsfördernd und -verstärkend.
Lexikon der Economics. 2013.